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   VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550   

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VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550 (https://dejure.org/2018,42889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2018 - 19 CE 17.550 (https://dejure.org/2018,42889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2018 - 19 CE 17.550 (https://dejure.org/2018,42889)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 123, § 152 Abs. 1, § 158 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 2, 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 51 Abs. 1 Nr. 6 u. 7, Abs. 2, § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 60a Abs. 2 S. 1, § 81 Abs. 3 u. 4; ARB 1/80 Art. 7, Art. 13; ARB 2/76 Art. 7; ZP Art. 41 Abs. 1, Art. 59; GKG § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Nr. 2; VwZVG Art. 21a; AEUV Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 S. 2a, Art. 21 Abs. 1
    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstreit über das Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80 bzgl. eines türkischen Staatsangehörigen; Erlöschen einer Niederlasungserlaubnis aufgrund eines langjährigen Auslandsaufenthalts vor und nach Ableistung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur dann, wenn der seiner Natur nach nicht vorübergehende Grund bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorlag, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eintrat (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - BVerwGE 134, 27 bis 41, Rn. 21 m.w.N.).

    Die Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 ZP dar, wenn der Aufenthaltstitel des Betroffenen auch nach dem bei Inkrafttreten des ARB 1/80 geltenden deutschen Ausländerrecht erloschen wäre (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris; OVG NRW, B.v. 30.3.2010 - 18 B 111/10 - juris).

    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19/14 - BVerwGE 151, 377 bis 386; LS 1 und 2 in Fortentwicklung von BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27).

    Es kommt hinzu, dass die Rechtsstellung der durch den Assoziationsratsbeschluss Begünstigten im Hinblick auf den in Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38/EG festgelegten zeitlichen Rahmen durch das Besserstellungsverbot des Art. 59 ZP nach oben hin begrenzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - juris Rn. 27).

    Die letztgenannte Vorschrift bestimmt, dass der Türkei (hier: türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen) in den durch das Zusatzprotokoll erfassten Bereichen (hier: Freizügigkeit der Arbeitnehmer) keine günstigere Behandlung gewährt werden darf als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft untereinander einräumen; die Unionsbürger betreffenden Regelungen wirken dabei auf die richterrechtliche Ausformung der assoziationsrechtlichen Stellung und ihrer Verlustgründe als Orientierungsrahmen ein (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009, a.a.O. Rn. 27; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 3 ff.).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-123/17

    Yön - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Die Stillhalteklauseln des Art. 7 ARB 2/76, des Art. 13 ARB 1/80 und des Art. 41 Abs. 1 ZP werden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes als gleichartig und mit derselben Zielrichtung einer schrittweisen Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit angesehen (vgl. EuGH, U.v. 7.8.2018 - C-123/17 Nefiye Yön - InfAuslR 2018, 354 ff., Rn. 66).

    Zur Vermeidung möglicher Verschlechterungen zwischen dem Inkrafttreten von ARB 2/76 am 1. Dezember 1976 und dem Datum des Inkrafttretens des Art. 13 ARB 1/80 am 1. Dezember 1980 wird aber Art. 7 ARB 2/76 durch Art. 13 ARB 1/80 nicht verdrängt (vgl. EuGH, U.v. 7.8.2018 - C-123/17 Nefiye Yön - InfAuslR 2018, 354 ff., Rn. 51 ff).

    Die hier vorliegende Fallkonstellation eines Familiennachzugs zu deutschen Kindern ist mit der vom Europäischen Gerichtshof aufgrund der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fallkonstellation eines Familiennachzugs zum Assoziationsberechtigten und der dafür erforderlichen Visumpflicht nicht vergleichbar, da der deutsche Staatsangehörige ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht zu vermitteln vermag (vgl. EuGH, U.v. 7.8.2018 - C-123/17 Yön - juris; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 26.1.2017 - 1 C 1/16 - BVerwGE 157, 221-235, juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 15; U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Dieser Zeitpunkt und nicht der Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise ist maßgeblich bei der Prognose, ob der Lebensunterhalt in Zukunft auf Dauer oder zumindest auf absehbare Zeit im Falle eines erneuten Aufenthalts in Deutschland gesichert ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15).

    Es ist hingegen nicht ihr "Wiederaufleben" vorgesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. NdsOVG, B.v. 11.9.2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 7).

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. NdsOVG, B.v. 11.9.2018, a.a.O. Rn. 7; B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 11.1.2016 - 17 B 890/15 - juris Rn. 6; OVG LSA, B.v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 7; OVG Bremen, B.v. 27.10.2009 - 1 B 224/09 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194

    Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Die Ableistung des Wehrdienstes durch einen Ausländer im jeweiligen Staat seiner Staatsangehörigkeit stellt einen "berechtigten Grund" für die Abwesenheit vom Bundesgebiet dar, da sie der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht dient und zwangsläufig - ungeachtet der konkreten Dauer des Wehrdienstes - mit einer längeren Abwesenheit vom Bundesgebiet verbunden ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.1.2018 - 10 BV 16.1578 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.5.2010 - OVG 12 B 26.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 31.7.2007 - 11 S 723/07 - juris).

    Die letztgenannte Vorschrift bestimmt, dass der Türkei (hier: türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen) in den durch das Zusatzprotokoll erfassten Bereichen (hier: Freizügigkeit der Arbeitnehmer) keine günstigere Behandlung gewährt werden darf als diejenige, die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft untereinander einräumen; die Unionsbürger betreffenden Regelungen wirken dabei auf die richterrechtliche Ausformung der assoziationsrechtlichen Stellung und ihrer Verlustgründe als Orientierungsrahmen ein (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009, a.a.O. Rn. 27; BayVGH, B.v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 3 ff.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Wenngleich die Prognose der Unterhaltssicherung zukunftsgerichtet ist und dem Zweck dient, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. BVerwG, U.v.18.4.2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 17), ist im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit maßgeblicher Prognosezeitpunkt der des Erlöschens eines Aufenthaltsrechts.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlischt ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nur dann, wenn es gemäß Art. 14 ARB 1/80 rechtmäßig aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit beschränkt wurde oder wenn der Rechtsinhaber das Gebiet des aufnehmenden EU-Mitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Gründe verlässt (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, Rs. C-329/97 - juris Rn. 45 ff.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Die hier vorliegende Fallkonstellation eines Familiennachzugs zu deutschen Kindern ist mit der vom Europäischen Gerichtshof aufgrund der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fallkonstellation eines Familiennachzugs zum Assoziationsberechtigten und der dafür erforderlichen Visumpflicht nicht vergleichbar, da der deutsche Staatsangehörige ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht zu vermitteln vermag (vgl. EuGH, U.v. 7.8.2018 - C-123/17 Yön - juris; BVerwG, EuGH-Vorlage v. 26.1.2017 - 1 C 1/16 - BVerwGE 157, 221-235, juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 1 C 4.14 - juris Rn. 15; U.v. 10.12.2014 - 1 C 15/14 - juris Rn. 14).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Auf diese Stillhalteklausel kann sich ein türkischer Staatsangehöriger daher nur dann berufen, wenn er die Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats auf dem Gebiet der Einreise beachtet hat und sich dementsprechend rechtmäßig im Hoheitsgebiet dieses Staates befindet (vgl. EuGH, U.v. 21.10.2003 - C-317/01 Abatay - juris).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlischt ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nur dann, wenn es gemäß Art. 14 ARB 1/80 rechtmäßig aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit beschränkt wurde oder wenn der Rechtsinhaber das Gebiet des aufnehmenden EU-Mitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Gründe verlässt (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, Rs. C-329/97 - juris Rn. 45 ff.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

  • OVG Bremen, 27.10.2009 - 1 B 224/09

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bei wiederholter Straffälligkeit -

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • EuGH, 07.04.2016 - C-653/15

    Bopp / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke

  • OVG Sachsen, 30.04.2014 - 3 B 17/14

    Anspruch im Sinne von § 5 Abs 2 S 2 1. Alt und § 28 Abs 1 S 3 AufenthG,

  • VGH Bayern, 22.07.2014 - 10 CS 14.1534

    Schengen-Visum; Einreise zum Daueraufenthalt; Absehen von der Einreise mit dem

  • VGH Bayern, 03.01.2006 - 10 CE 05.2925
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - 18 B 111/10

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen eines 18-monatigen Aufenthalts in

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578

    Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht,

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 11 S 723/07

    Berechtigte Gründe bei Verlassen des Bundesgebietes

  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11

    Abschiebungshindernis durch die absehbare Einbürgerung minderjähriger Kinder für

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen

  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 13.2438

    Erlöschen, Aufenthaltserlaubnis, Ausreise, Natur, Grund, Begründung,

  • VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und einer ARB-Berechtigung wegen

    Wesentlich ist auch die Dauer der Abwesenheit: Je länger sie währt und je deutlicher sie über einen bloßen Besuchs- und Erholungsaufenthalt im Ausland hinausgeht, desto mehr spricht dafür, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 11).

    Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise auf Dauer oder zumindest auf absehbare Zeit gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Bevollmächtigten sind für die Prognose sowohl eine Ausbildung als auch die Deutschkenntnisse des Antragstellers zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 21).

    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19/14 - BVerwGE 151, 377 bis 386; LS 1 und 2 in Fortentwicklung von BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27).

    Die Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG verstößt nicht wegen des gleichzeitigen Verlusts des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts (vgl. nachfolgend 1.3.) gegen Unionsrecht bzw. Assoziationsrecht, insbesondere nicht gegen die Stillhalteklauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (vgl. Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 15 ff.).

  • VG München, 24.02.2020 - M 4 E 19.6044

    Erfolgloses Eilverfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung und die

    Art. 13 ARB 1/80 ist in seinem Anwendungsbereich an die Bedingung des ordnungsgemäßen Aufenthalts inklusive ordnungsgemäßer Einreise geknüpft (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 35 f.), die im vorliegenden Fall des Antragstellers offensichtlich nicht anzunehmen ist.

    Der Antragsteller wäre entgegen der Ansicht des Bevollmächtigten selbst bei Anwendbarkeit des ARB 2/76 bzw. ARB 1/80 visumpflichtig gewesen (vgl. § 2 AuslG 1965 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG i.V.m. der Anlage zum DVAuslG, jeweils in der Fassung vom 29. Juni 1976; vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 37).

    Insbesondere entsteht kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis daraus, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, weil die gesetzliche Wertung des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG dagegen spricht (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Auch ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz zur Gewährung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG vorliegend nicht vorzunehmen: Die Aussetzung der Abschiebung ist im Fall des Antragstellers nicht geboten, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubsniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611

    Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem,

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3, 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 29).

    2.1 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 -, juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 -, juris Rn. 31).

  • VG München, 28.04.2021 - M 25 K 18.2692

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines Assoziationsberechtigten bei

    Wesentlich ist auch die Dauer der Abwesenheit: Je länger sie währt und je deutlicher sie über einen bloßen Besuchs- und Erholungsaufenthalt im Ausland hinausgeht, desto mehr spricht dafür, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 11).

    Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise auf Dauer oder zumindest auf absehbare Zeit gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).

    Die Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG verstößt auch nicht wegen des gleichzeitigen Verlusts des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts (s.u.) gegen Unionsrecht bzw. Assoziationsrecht, insbesondere nicht gegen die Stillhalteklauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 15 ff.).

    Eine Dauer von mehr als zwei Jahren Auslandsaufenthalt ist geeignet, die Integration eines türkischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet grundlegend infrage zu stellen, selbst wenn dieser hier geboren wurde und seine Sozialisation erfahren hat, ohne vor der Ausreise längere Zeiträume im Ausland zugebracht zu haben (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24, 25, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 09.03.2023 - 19 CE 23.183

    Erfolgloses Beschwerdeverfahren wegen Prozesskostenhilfe für Eilverfahren wegen

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3, 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 24.02.2020 - W 8 E 20.267

    Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch,

    Eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung liegt vor, wenn sich etwa aus unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, innerstaatlichem Verfassungsrecht oder einfachem Gesetzesrecht sowie in innerstaatliches Recht inkorporiertem Völker- und Völkervertragsrecht ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis ergibt (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 29).

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung dann geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • VG Augsburg, 30.03.2022 - Au 6 K 20.2125

    Verlust des Aufenthaltsrechts durch Verlagerung des Lebensmittelpunkts in die

    Vorliegend wäre wegen der Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde auch aufgrund der Vorgängerregelungen der § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG 1965 das Erlöschen eingetreten, sodass eine Verschlechterung der Rechtsposition durch die Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG nicht vorliegt (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 15 ff. zu § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG).

    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Ausreichende Indizien dafür, dass mit dieser Lebensplanung von vornherein keine endgültige Abkehr vom Bundesgebiet verbunden sein sollte, sind auch bei Berücksichtigung des im Bundesgebiet lebenden Kindes der Klägerin nicht ersichtlich (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 25; vgl. dazu auch oben).

  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3, 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des

    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3).

    Dem in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31; NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3).

  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 7 E 22.401

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei Familiennachzug

  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 7 E 21.65

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

  • VG Würzburg, 20.03.2023 - W 7 E 23.329

    Zumutbare Trennungszeit für die Nachholung eines Visumverfahrens

  • VG Würzburg, 07.12.2022 - W 9 E 22.1855

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung

  • VG Würzburg, 17.01.2023 - W 7 E 22.1880

    Keine Duldung für ohne Visum eingereisten ausreisepflichtigen Ivorer trotz

  • VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196

    Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur

  • OVG Hamburg, 28.04.2021 - 6 Bs 26/21

    Sicherung des Aufenthalts eines Ausländers; Zumutbarkeit der vorübergehenden

  • VG Hannover, 27.10.2021 - 5 B 1756/21

    Aufenthaltserlaubnis; Ausreisehindernis; dringende persönliche Gründe;

  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149

    Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten

  • VG Hamburg, 29.08.2023 - 19 E 3492/23

    Erfolgloser Eilantrag eines malischen Staatsangehörigen auf vorläufige Sicherung

  • VGH Hessen, 25.05.2023 - 6 B 362/23

    Pflicht zur Nachholung des Visumverfahrens durch ausländischen Vater eines

  • VG München, 14.04.2022 - M 2 S 21.3973

    Ablehnung einer verspätet beantragten Verlängerung eines Aufenthaltstitels -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2019 - 7 B 11279/19

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis bei längerfristigem Auslandsaufenthalt;

  • VG Ansbach, 17.03.2021 - AN 11 K 19.01796

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt

  • VG München, 10.04.2019 - M 9 K 18.6091

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VG München, 20.12.2018 - M 12 K 18.4180

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23

    Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 11 N 90.17

    Erteilung eines nationalen Visums zur Einreise eines ehemals

  • VG Würzburg, 01.02.2021 - W 7 E 20.2127

    Kein Aufenthaltsrecht wegen Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

  • VG Ansbach, 04.12.2019 - AN 5 K 16.00403

    Rechtmäßige Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2019 - 7 D 11445/18

    Ablehnung, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Anerkennung, Asylantrag,

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